18 273). Mit Vorladung vom 22. April 2024 wurde der Privatklägerin und deren Rechtsvertreter, Rechtsanwalt D.________, das persönliche Erscheinen an der Berufungsverhandlung freigestellt (pag. 18 293). Mit Eingabe vom 12. November 2024 reichte Rechtsanwalt D.________ für die Privatklägerin schriftliche Anträge ein und teilte mit, auf die persönliche Teilnahme an der Berufungsverhandlung werde verzichtet (pag. 18 312 f.). Die Berufungsverhandlung fand am 15. November 2024 statt (pag. 18 320 ff.).