2. Berufung Gegen das Urteil der Vorinstanz meldete Fürsprecher B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten am 1. September 2023 die Berufung an (pag. 18 154). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 21. November 2023 (pag. 18 159 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag zugestellt (pag. 18 209 ff.). Die Berufungserklärung des Beschuldigten datiert vom 1. Dezember 2023 und ging fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 18 217 f.).