2. zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 5'064.60 und sich zusammensetzend aus: 2 Kosten der der Voruntersuchung CHF 3'464.60 Kosten des Einspracheverfahrens CHF 100.00 Kosten des Gerichts CHF 1'500.00 Wird keine schriftliche Urteilsbegründung verlangt, reduzieren sich die Kosten des Gerichts um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen somit CHF 4'564.60.