Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ vor erster Instanz mit CHF 7'923.50. C.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 7'923.50 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt D.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'777.05, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO).