Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3'776.25. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 3'776.25 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). B. I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 30. November 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als