A.________ wird schuldig erklärt des Raubes, versucht und gemeinsam begangen mit C.________ am 19. August 2021 in F.________, zum Nachteil von E.________. III. 1. Der A.________ mit Urteil der Jugendanwaltschaft, Dienststelle Bern-Mittelland vom 5. Mai 2021 für einen Freiheitsentzug von 15 Tagen gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. 2. Für das erst- und oberinstanzliche Widerrufsverfahren werden keine Kosten erhoben. IV. A.________ wird in Anwendung der Artikel 22 Abs. 1, 40, 47, 48a, 49 Abs. 1, 51, 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB 426, 428 Abs. 1 und 3 StPO