Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 30. November 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz, mehrfach begangen durch Reisen ohne gültigen Fahrausweis 1. am 18. September 2021, 20:20 Uhr, auf der Strecke Thun - Bern; 2. am 27. Oktober 2021, 20:57 Uhr, auf der Strecke Thun - Bern; und in Anwendung der Artikel 103, 106 StGB 57 Abs. 3 PBG verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage. II.