24.2 Beschuldigter 2 Das vom Beschuldigten 2 erstellte DNA-Profil (PCN ________ und ________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (10 Jahre nach Rechtskraft des Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. a DNA-Profil-Gesetz). 48 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: A. I.