Unter Berücksichtigung der effektiven Dauer der vorinstanzlichen Hauptverhandlung setzte die Vorinstanz das amtliche Honorar des Verteidigers des Beschuldigten 2, Rechtsanwalt D.________, gemäss eingereichter Honorarnote vom 23. November 2022 (pag. 267 ff.) auf CHF 7'923.50 fest. Auch dies ist zu bestätigen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 2 vor erster Instanz mit CHF 7'923.50. Der Beschuldigte 2 hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt D.____