auf CHF 4'000.00 festgesetzt (inkl. Aufwand der Generalstaatsanwaltschaft). Vorliegend beantragte die Generalstaatsanwaltschaft insbesondere die Verurteilung des Beschuldigten 1 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie die Verurteilung des Beschuldigten 2 zu einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 12 Monaten wegen versuchten Raubes, qualifiziert und gemeinsam begangen. Die Beschuldigten beantragten demgegenüber Freisprüche von diesem Vorwurf.