20.2.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte 2 hat sich im Strafverfahren anständig verhalten, was allerdings erwartet werden darf. Sodann zeigte der Beschuldigte 2 während des Verfahrens keine Einsicht oder Reue. Entsprechend wirkt sich das Nachtatverhalten neutral aus. 20.2.3 Strafempfindlichkeit Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die für eine erhöhte Strafempfindlichkeit sprechen würden, was sich ebenfalls neutral auswirkt. 20.2.4 Fazit Täterkomponenten