20. Beschuldigter 2 20.1 Tatkomponenten / Fakultative Strafmilderung wegen Versuchs Hinsichtlich Tatkomponenten und Berücksichtigung des Versuchs kann auf die Ausführungen in E. IV.19.1 hiervor verwiesen werden, welche für den Beschuldigten 2 ebenso Geltung haben wie für den Beschuldigten 1. Demnach resultiert für das Tatverschulden des Beschuldigten 2 ebenfalls eine Strafe von 13 Monaten Freiheitsstrafe. 20.2 Täterkomponenten 20.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte 2 ist in W.________ bei seiner Mutter (pag. 67) resp. seiner Familie (pag.