362, S. 24 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung), beging der Beschuldigte 1 innerhalb von rund drei Jahren drei Raubüberfälle. Trotz zahlreicher Verwarnungen, mehrfachem Verzicht auf Widerruf und Verlängerung der Probezeit hat sich der Beschuldigte 1 nicht vom weiteren Delinquieren abhalten lassen. Vor diesem Hintergrund muss dem Beschuldigten 1 eine negative Legalprognose gestellt werden (vgl. auch E. IV.19.4 hiervor). Dies führt dazu, dass der mit Urteil vom 5. Mai 2021 gewährte bedingte Vollzug für einen Freiheitsentzug von 15 Tagen zu widerrufen ist.