Angesichts der Gesamtumstände ist dem Beschuldigten 1 demnach eine Schlechtprognose zu stellen, womit sowohl der bedingte als auch der teilbedingte Strafvollzug ausser Betracht fallen. Die Freiheitsstrafe von 15 Monaten ist folglich zu vollziehen. 19.5 Widerruf Für die theoretischen Grundlagen zum Widerruf kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 361, S. 23 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte 1 wurde am 5. Mai 2021 von der Jugendanwaltschaft, Dienststelle Bern-Mittelland, wegen einfacher Körperverletzung, begangen an einer wehrlo-