Weiter wurde er mit Urteil vom 14. Februar 2020 der Jugendanwaltschaft, Dienststelle Bern-Mittelland, wegen Raubes insbesondere zu einem unbedingt zu vollziehenden Freiheitsentzug von 30 Tagen verurteilt, wobei der Strafvollzug zu Gunsten einer Massnahme aufgeschoben wurde. Letztlich erfolgte mit Urteil der Jugendanwaltschaft, Dienststelle Bern-Mittelland, vom 5. Mai 2021 eine Verurteilung zu einem bedingt zu vollziehenden Freiheitsentzug von 15 Tagen wegen einfacher Körperverletzung, begangen an einer wehrlosen oder schutzbefohlenen Person (pag. 450 ff.). Insgesamt beträgt der mit diesen Jugendstrafen erwirkte Freiheitsentzug gut zwei Monate.