Bern vom 21. Februar 2019 wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, einfacher Körperverletzung und Raubes insbesondere zu einem bedingt zu vollziehenden Freiheitsentzug von 34 Tagen verurteilt. Weiter wurde er mit Urteil vom 14. Februar 2020 der Jugendanwaltschaft, Dienststelle Bern-Mittelland, wegen Raubes insbesondere zu einem unbedingt zu vollziehenden Freiheitsentzug von 30 Tagen verurteilt, wobei der Strafvollzug zu Gunsten einer Massnahme aufgeschoben wurde.