Der Beschuldigte 1 hat mehrere Betreibungen sowie nicht getilgte Verlustscheine im Betrag von CHF 3'907.75 (pag. 448 f.). Der Beschuldigte 1 ist mehrfach vorbestraft. Namentlich wurde er mit Urteil des Kantonalen Jugendgerichts Bern vom 21. Februar 2019 wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, einfacher Körperverletzung und Raubes insbesondere zu einem bedingt zu vollziehenden Freiheitsentzug von 34 Tagen verurteilt.