39 hundertprozentige IV-Rente erhalte, habe er gedacht, er dürfe nicht arbeiten. Die IV habe aber gefunden, dass er arbeiten dürfe, deshalb habe er temporär angefangen und möchte auch eine Lehre oder so anfangen (pag. 467 Z. 2 ff.). Bezüglich seine finanziellen Verhältnisse gab der Beschuldigte 1 an, nebst einer hundertprozentigen IV-Rente auch Ergänzungsleistungen zu erhalten. Das Geld gehe jedoch an den Sozialdienst und er erhalte wöchentlich CHF 150.00 ausbezahlt (pag. 444). Der Beschuldigte 1 hat mehrere Betreibungen sowie nicht getilgte Verlustscheine im Betrag von CHF 3'907.75 (pag.