Über einen Schul- bzw. Lehrabschluss verfügt der Beschuldigte 1 nicht (pag. 443). Gemäss eigenen Aussagen des Beschuldigten 1 wurde bei ihm Autismus und eine Form des Asperger-Syndroms diagnostiziert, weshalb er eine IV-Rente erhalte (pag. 444). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte 1 an, temporär zu arbeiten (pag. 465 Z. 40), momentan könne er aber nicht gehen, weil er seinen Ausweis verloren habe (pag. 466 Z. 8 f.). Da er eine