Ab und zu sei er in geschlossenen psychiatrischen Kliniken und in verschiedenen Gefängnissen gewesen. Mit 18 Jahren sei er in eine eigene Wohnung gezogen (pag. 442 f.). Seinen Vater habe er nie gekannt und seine Mutter sei gestorben, als er 15 Jahre alt gewesen sei. Er habe einen Halbbruder, mit welchem er Kontakt habe (pag. 443; pag. 298 Z. 15 ff.). Als wichtigste Person nannte der Beschuldigte 1 seine Freundin (pag. 444), welche ihn im Übrigen auch an die Berufungsverhandlung begleitete (vgl. pag. 463). Über einen Schul- bzw. Lehrabschluss verfügt der Beschuldigte 1 nicht (pag.