19.1.4 Fazit zu den Tatkomponenten Nach dem Gesagten erachtet die Kammer eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten als dem Tatverschulden des Beschuldigten 1 angemessen. 19.2 Täterkomponenten 19.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich des Vorlebens und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten 1 lässt sich dem Leumundsbericht vom 1. März 2024 entnehmen, dass der Beschuldigte 1 die ersten sechs Lebensjahre in V.________ bei seiner Mutter verbracht habe. Als seine Mutter jedoch eine Haftstrafe angetreten habe, sei er zu seiner Tante gezogen, wo er vier Jahre gelebt habe.