Der Umstand, dass die Tat nachts ausgeübt wurde, verstärkte die Bedrohlichkeit zusätzlich. Einerseits war es (abgesehen von der Strassenbeleuchtung) dunkel, andererseits befanden sich nebst den Kollegen der Beschuldigten keine Passanten in der Nähe, die dem Geschädigten hätten helfen können. Dieser war somit ganz auf sich selbst gestellt, während die Beschuldigten im Hintergrund über Verstärkung verfügten. Selbst nachdem der Geschädigte entkommen konnte, setzten die Beschuldigten ihm zunächst nach und verfolgten ihn ein Stück weit, womit die Bedrohungslage für den Geschädigten andauerte.