35 setzliche Aufzählung ist zwar nicht abschliessend, jedoch ist eine restriktive Auslegung des Waffenbegriffs angezeigt. Das Klappmesser ist angesichts seiner Klingenlänge und der (entgegen der vorinstanzlichen Einschätzung) durchaus spitz zulaufenden sowie arretierbaren Klinge freilich geeignet, Menschen ernsthaft zu verletzen.