Der Beschuldigte 1 verlangte mit den (sinngemässen) Worten «gib, gib» und einer hohlen Hand Geld vom Geschädigten, wobei er zur Verdeutlichung seiner Aufforderung das schwarze Klappmesser des Beschuldigten 2 mit einer Gesamtlänge von ca. 18.5 cm bzw. einer Klingenlänge von ca. 8 cm – welches er zuvor von diesem übernommen hatte – in seiner anderen Hand hielt und dieses mit der Klingenspitze gegen den Geschädigten gerichtet immer wieder von links nach rechts schwenkte. Gleichzeitig forderte der Beschuldigte 2 den Geschädigten zusätzlich auch noch zur Geldabgabe auf bzw. drohte