Der Beschuldigte 2 stellte sich hinter den Geschädigten und schloss dadurch den Geschädigten zwischen sich und dem Beschuldigten 1 ein. Der Beschuldigte 1 verlangte mit den (sinngemässen) Worten «gib, gib» und einer hohlen Hand Geld vom Geschädigten, wobei er zur Verdeutlichung seiner Aufforderung das schwarze Klappmesser des Beschuldigten 2 mit einer Gesamtlänge von ca. 18.5 cm bzw. einer Klingenlänge von ca. 8 cm – welches er zuvor von diesem übernommen hatte – in seiner anderen Hand hielt und dieses mit der Klingenspitze gegen den Geschädigten gerichtet immer wieder von links nach rechts schwenkte.