Demnach erachtet die Kammer den Anklagesachverhalt wie folgt als erstellt: In der Nacht vom 18. auf den 19. August 2021 hielten sich die Beschuldigten mit weiteren Personen beim Brunnen auf dem I.________platz in F.________ auf, als der Geschädigte nach Arbeitsschluss zu Fuss an der Gruppe vorbeikam. Der Geschädigte sagte «grüssech miteinander» und setzte seinen Weg fort. Die Beschuldigten zeigten sich aggressiv, sprachen den Geschädigten an resp. riefen ihm hinterher. Als der Geschädigte fast auf der Höhe der Türe des O.________ war, kamen die Beschuldigten gemeinsam angerannt.