28 klärte der Beschuldigte 2 erneut, er sei dem Beschuldigten 1 gefolgt und neben ihn gestanden, um sicherzugehen, worum es gehe, was genau der Vorfall sei. Er habe wissen wollen, was genau vorgefallen sei, weil sein Kollege ja nicht einfach so davonrenne (pag. 292 Z. 33 ff.). Zu den anschliessenden Geschehnissen erklärte der Beschuldigte 2 im Wesentlichen, einer der Kollegen des Geschädigten sei zu ihm gekommen und habe gefragt, wo das Messer sei und habe ihn zum Hervornehmen seines Messers aufgefordert (pag. 293 Z. 11 f.).