74 Z. 122 ff.). Vor der Vorinstanz räumte der Beschuldigte 2 dann von sich aus ein, dass das Messer ihm gehört habe, es stehe aber in keiner Verbindung zum Geschädigten (pag. 291 Z. 28 und 31 f.). Er erklärte weiter, als die Polizei gekommen sei, sei ihm eingefallen, dass es eine sehr blöde Situation sei, wenn er ein Messer auf sich habe. Da das einen sehr blöden und falschen Eindruck machen würde, habe er gefragt, ob er seine «Zigi» in die Abwasserrille werfen dürfe und habe das Messer dann in einen Blumentopf getan (pag. 293 Z. 19 ff.).