53 Z. 31), habe er diesen gefragt, was sein Problem sei. Der Geschädigte habe etwas vor sich hin gebrummt und sei weitergelaufen, er (der Beschuldigte 1) sei dem Geschädigten nachgelaufen und habe gefragt, was los sei. Dann habe er überlegt, warum er das überhaupt gemacht habe. Dann habe er es sein lassen und sei weggegangen. Später habe er sich noch entschuldigen wollen, da es unnötig gewesen sei (pag. 54 Z. 32 ff.). Auf Nachfrage, was er genau gemacht habe, er-