mit dem Geschädigten abgesprochen und die Geschichte mit dem Messer erfunden hätten, um den Beschuldigten eins auszuwischen. Gegen eine solche Komplotttheorie spricht im Übrigen auch, dass vor Ort tatsächlich ein Messer des Beschuldigten 2 gefunden wurde. 14.4 Zu den Aussagen des Beschuldigten 1 Bezüglich des Kerngeschehens gab der Beschuldigte 1 am 19. August 2021 um 14:10 Uhr an, nachdem der Geschädigte ihn und seine Kollegen angeschaut habe (pag. 53 Z. 31), habe er diesen gefragt, was sein Problem sei.