24 dabei bereits um eine Tathandlung des Beschuldigten 2 handelt, ist es folglich nicht so, als hätte der Geschädigte den Beschuldigten 2 bei der freien Erzählung völlig ausgeblendet. Da der Geschädigte durch diese Handlung zwischen den Beschuldigten «eingeklemmt» wurde, erscheint weiter verständlich, dass auch dieser Umstand beim Geschädigten einen bleibenden Eindruck hinterliess.