82 Z. 96 ff.). Vor der Vorinstanz gab der Geschädigte wiederum an, der Beschuldigte 2 sei hinter ihm gestanden (pag. 286 Z. 16 f.). Auf Frage führte er aus, der Hintere habe auch etwas gesagt, er wisse aber nicht mehr genau was. Er habe auf jeden Fall gesehen, dass hinten noch einer gestanden sei (pag. 287 Z. 8 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung sagte der Geschädigte – wie bereits erwähnt – bloss sehr zurückhaltend aus. Er gab indes an, alles, was er im ersten, zweiten, dritten Protokoll gesagt habe, stimme (pag. 475 Z. 22 f.).