Ebenso sind die konkreten Umstände des Vorfalls zu vergegenwärtigen. Dieser ereignete sich nachts nach Arbeitsende des Geschädigten. Der I.________platz war zwar beleuchtet (pag. 288 Z. 3 f.), aber beim Vorwurf handelte es sich um ein dynamisches Geschehen und der Geschädigte war alleine, während die Beschuldigten Verstärkung im Hintergrund hatten. Unter diesen Umständen ist verständlich, dass der Geschädigte Angst hatte und sich nicht alles akribisch merken und dann über Monate oder gar Jahre hinweg identisch schildern konnte.