21 Geschädigte denn auch sehr konstant geblieben: Er gab konstant an, die Beschuldigten hätten ihn unter Bedrohung mit dem Messer zur Geldabgabe aufgefordert. Auffallend ist, dass er diese beiden Kernpunkte auch im Rahmen des Notrufs an die Polizei erwähnte (er sei mit einem Messer bedroht worden, sie hätten «Cash» gewollt, er sei «weggsecklet» [E. II.9 hiervor]). Dass der Geschädigte bereits am 19. August 2021 um 02:32 Uhr angab, mit einem Messer bedroht worden zu sein, erachtet die Kammer als bezeichnend.