Weiter schilderte der Geschädigte eigene Gefühle (er habe wirklich Angst gehabt. Er habe es den Jungs nicht gezeigt, aber er habe Angst gehabt [Z. 87]), räumte Wissenslücken ein (er könne nicht genau sagen, in welcher Hand der Beschuldigte 1 das Messer gehalten habe [Z. 64]) und beschrieb originell, wie er der Situation entkommen konnte (er habe die Hand in die Jackentasche gesteckt und so getan, als wollte er sein Portemonnaie hervornehmen. In diesem Moment sei er davongerannt [Z. 51 f.]) Auf Aggravierungen verzichtete er insoweit, als er angab, das Messer sei nicht sehr gross gewesen (Z. 66).