Weiter berichtete der Geschädigte von erfolglosen eigenen Handlungen (er habe nicht am Beschuldigten 1 vorbeigekonnt [Z. 49 f.]) und gab Äusserungen der Beschuldigten wieder (sie hätten «komm her» und «Stopp» gesagt [Z. 43 f. und Z. 45], der Beschuldigte 1 habe «gib mir Cash», «gib gib» gesagt [Z. 47 und Z. 83], der Beschuldige 2 habe ihm gesagt, er solle ihm Geld geben, er solle es herausnehmen, er habe «gib Cash oder ig brätsche di» gesagt [Z. 72 und Z. 82]). Weiter schilderte der Geschädigte eigene Gefühle (er habe wirklich Angst gehabt.