Der Geschädigte schilderte auch seine Gedanken, die er damals hatte (er habe nicht gewusst, wieso zwei von der Gruppe «komm her» gesagt hätten und habe gedacht, sie seien besoffen und ziemlich aggressiv [Z. 43 f.]), nannte besondere Details (es seien fünf Personen beim Brunnen gewesen [Z. 42], der Beschuldigte 1 habe dunkle Kleidung getragen [Z. 46], der Griff des Messers sei dunkel erschienen [Z. 65]). Weiter berichtete der Geschädigte von erfolglosen eigenen Handlungen (er habe nicht am Beschuldigten 1 vorbeigekonnt [Z. 49 f.]) und gab Äusserungen der Beschuldigten wieder (sie hätten «komm her» und «Stopp» gesagt [Z. 43 f. und Z. 45], der Beschuldigte 1 habe «gib mir Cash», «