[Z. 51 ff.]). Der Geschädigte schilderte auch seine Gedanken, die er damals hatte (er habe nicht gewusst, wieso zwei von der Gruppe «komm her» gesagt hätten und habe gedacht, sie seien besoffen und ziemlich aggressiv [Z. 43 f.]), nannte besondere Details (es seien fünf Personen beim Brunnen gewesen [Z. 42], der Beschuldigte 1 habe dunkle Kleidung getragen [Z. 46], der Griff des Messers sei dunkel erschienen [Z. 65]).