Ein Motiv für eine falsche Anschuldigung gebe es nicht. Es mache auch überhaupt keinen Sinn, dass der Geschädigte um 02:30 Uhr die Polizei anrufen und einen erfundenen Raubüberfall melden würde. Dass die Geschichte von 02:00 Uhr bis 02:30 Uhr konstruiert worden sei, entbehre jeglicher Grundlage. Lediglich ein Kollege habe gesagt, es sei so um die 02:00 Uhr gewesen, sonst stehe in den Akten 02:25 Uhr. Dann wären 7 Minuten vergangen zwischen dem Vorfall und der Meldung. Widersprüche in den Aussagen der Auskunftspersonen seien keine ersichtlich.