19 bestätigt. Das habe er aber nicht gemacht, sondern er habe nur gesagt, was er noch gewusst habe. Für die Glaubhaftigkeit spreche auch, dass er das Messer nicht erkannt habe, obwohl er die Beschuldigten so hätte belasten können. Seine Aussagen seien frei von Aggravierungstendenzen und unnötiger Belastung. Er habe selber gesagt, es sei kein sehr grosses Messer gewesen. Auch habe er sich selber gefragt, ob er einen Fehler gemacht habe. Ein Motiv für eine falsche Anschuldigung gebe es nicht.