Das mit dem «Cash» habe er immer gesagt. Der Beschuldigte 2 sei hinter ihm gestanden und habe gesagt «gib Cash oder i brätsche di». Später habe der Geschädigte gesagt, er sei sich nicht mehr sicher, ob und was der Beschuldigte 2 gesagt habe. Das sei nicht erstaunlich, da das längere Zeit zurückliege. Es sei normal, dass er später gewisse Sachen nicht mehr so genau wisse wie bei der ersten Aussage. Dass er Erinnerungslücken eingestanden habe, spreche für die Glaubhaftigkeit. Hätte er die Beschuldigten falsch belasten wollen, hätte er seine frühere Aussage auf Vorhalt