Dass der Geschädigte dort gestanden und lange rüber geschaut habe, habe weder der Geschädigte noch der Beschuldigte 2 gesagt. Es sei nicht plausibel, dass der Geschädigte um diese Zeit bei einer Gruppe junger Typen einfach stehen bleibe. Auch bezüglich des Messers gebe es Unklarheiten. Es sei unklar, weshalb der Beschuldigte 2 es habe verschwinden lassen wollen, wenn er nichts gemacht habe. Auch sei unklar, warum der Geschädigte und seine Kollegen überhaupt wissen sollten, dass jemand ein Messer gehabt habe, wenn tatsächlich kein Messer im Einsatz gewesen sei.