Der Geschädigte habe einmal gesagt, vielleicht habe er etwas falsch gemacht. Glaube man die Version des Geschädigten, wonach er nur an der Gruppe vorbeigegangen sei, würde sich nichts finden lassen, das er falsch gemacht hätte. Diese Aussage lasse darauf schliessen, dass der Beginn der Geschichte doch nicht so gewesen sei, wie er gesagt habe. Vielleicht habe er doch blöd geschaut oder etwas gebrummt, und der Beschuldigte 1 habe das als Provokation wahrgenommen. Dann sei alles ins Rollen gekommen. Auf die Aussagen der weiteren Personen sei nicht einzugehen, da sie den angeklagten Sachverhalt nicht mitbekommen hätten.