Dies habe er bis heute wiederholt und bestätigt. Das gefundene Messer habe dem Beschuldigten 2 gehört, er habe aber plausibel dargelegt, weshalb er es habe verstecken wollen. Dass ein Jugendlicher ein Messer auf sich habe, sei nicht aussergewöhnlich, und allein aufgrund des Messers würden keine Rückschlüsse auf den Vorfall gezogen werden können. Auch der Beschuldigte 1 habe die Situation immer konstant beschrieben und gesagt, der Beschuldigte 2 sei später dazugekommen und ihm hinterhergelaufen. Er habe sich nicht darauf geachtet, was der Beschuldigte 2 gemacht habe, und habe auch nicht gehört, dass dieser «gib Cash oder i brätsche di» gesagt habe.