Von «parat sein» stehe nichts mehr. Wenn man etwas wirklich erlebt habe, würde man von Anfang an sagen, der hinten habe auch gedroht. Hier sei dies aber erst auf konkrete Nachfrage hin erfolgt. Der angeklagte Sachverhalt sei bereits nach der Würdigung der Aussagen des Geschädigten nicht erstellt. In den Aussagen der Beschuldigten gebe es keine Widersprüche. Der Beschuldigte 2 sei einfach spontan dem Beschuldigten 1 hinterher, nach Geld habe er nicht gefragt. Das klinge nicht erfunden, sondern sei etwas, das Jugendliche an einem Abend mit Alkohol machen würden. Dies habe er bis heute wiederholt und bestätigt.