Zudem habe der Geschädigte den Beschuldigten 2 in der freien Erzählung vor der Polizei völlig ausgeblendet. Erst auf Nachfrage habe er den Beschuldigten 2 ins Spiel gebracht, aber in zwei Stufen. Bei der ersten Nachfrage habe er angegeben, der Beschuldigte 2 habe gesagt, er soll Geld geben. Auf zweite Nachfrage habe er angegeben, der Beschuldigte 2 habe «gib Cash oder i brätsche di» gesagt. Das sei eine klare Aggravation. Es sei dem Geschädigten nicht darum gegangen, wahrheitsgemäss auszusagen, sondern die Polizei zufriedenzustellen. Die Aussagen würden erfunden wirken und Fantasiesignale aufwei-