In diesen Aussagen gebe es keine Realkennzeichen. Auch bezüglich des Messers seien die Widersprüche gross. Zuerst habe er angegeben, es gesehen zu haben, habe es aber nicht beschreiben können. Zudem sei das Messer bei der Polizei nicht gross gewesen, aber vor der Vorinstanz sei es dann ein grosses Messer gewesen. Auf Vorhalt habe er nicht sagen können, ob es dieses Messer gewesen sei. Er weiche aus, indem er sage, er wolle das Trauma vergessen, und mache erst auf Nachfrage Aussagen. Zudem habe der Geschädigte den Beschuldigten 2 in der freien Erzählung vor der Polizei völlig ausgeblendet.