Beschuldigter 2 Die Verteidigung des Beschuldigten 2 brachte im Wesentlichen vor, der Geschädigte widerspreche sich beim angeblichen Täuschungsmanöver selber. Gemäss der ersten Einvernahme habe er gesagt, er habe kein «Cash» dabei, habe dann aber so getan, als wolle er das Portemonnaie hervorholen und sei dann weggerannt. Bei der Staatsanwaltschaft habe er angegeben, er habe «beruhige dich, ich gebe dir» gesagt. Das sei ein zentraler Widerspruch zu «kein Geld». Es mache keinen Sinn, ein Täuschungsmanöver vorzuhaben und zu sagen, man habe kein Geld auf sich. In diesen Aussagen gebe es keine Realkennzeichen.