Nach seiner Ankunft sei über den Vorfall gesprochen worden, die Geschichte habe Fahrt aufgenommen. In einer halben Stunde sei aus einer unangenehmen Begegnung ein Raubüberfall geworden. J.________ sei schon in der Nacht befragt worden. Er habe den Beschuldigten 2 beschrieben und gesagt, dieser habe ein Messer in der Hosentasche verschwinden lassen. Bei der Staatsanwaltschaft habe er dann den Beschuldigten 1 als den mit dem Messer identifiziert. Auf die Aussagen von J.________ sei nicht abzustellen. Die weiteren Auskunftspersonen seien einige Tage nach dem Vorfall einvernommen worden.