16 sondern es sei einfach ein Blödsinn gewesen. Selbst der Beschuldigte 1 habe erkannt, dass die Sache unnötig gewesen sei. Des Weiteren würden sich die Aussagen des Beschuldigten 1, wonach er sich nicht erklären könne, weshalb der Geschädigte vom Messer erzählt und er auch nicht nach Geld gefragt habe, mit der Forensik decken. Es seien keine Fingerabdrücke oder DNA-Spuren von ihm auf dem Messer gefunden worden. Es gebe keine Spuren, sondern nur die Aufnahme vom Notruf.